Eine jeweils vertraglich geregelte Verdienst-Ersatzleistung (compensation for loss of earnings) von Krankenkassen und Versicherungen an Personen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (incapacity to work, disability) vorübergehend kein Einkommen beziehen. Das Krankengeld ist in Deutschland derzeit – einschliesslich Lohn- oder Gehaltsfortzahlung – auf 78 Wochen innert dreier Jahren beschränkt. – Siehe Gesundheitsausgaben, Krangeld, Krankenversicherung, gesetzliche, Steuerfinanzierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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