Kraftfahrzeugversicherer (car insurance)

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Diese für den Finanzmarkt aufgrund der Beitragseinnahmen (regular payment of dues) und der Vermögensanlage wichtigen Unternehmen unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Behörde prüft in Stress-Tests auch deren Solvabilität. – Statistisch wird die Kraftfahrzeug-Unfallversicherung ab 2005 in Deutschland den Unfallversicherern beigezählt. – Vgl. Statistik 2012 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds), hier wichtige Informationen und Übersichten, auch zur Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge sowie des statistischen Berichtes der BaFin für das jeweilige Jahr.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kraftfahrzeugversicherer (car insurance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kraftfahrzeugversicherer-car-insurance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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