Umgangssprachlich gleichbedeutend mit Auslagen, also Geld, das für bestimmte Zwecke verausgabt wird (money that has been used for a special purpose). – In der Wirtschaftslehre der in Geld bewertete und in Geld ausgedrückte Verzehr an Produktionsfaktoren – Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe – sowie in Geld bewertete Dienstleistungen Dritter und öffentliche Abgaben, die bei der betrieblichen Leistungserstellung (der Wertschöpfung; value added) verbraucht werden (the amount spent for merchandises and services, including money and time and labour, to produce something). – Davon zu unterscheiden sind die Begriffe Aufwand und Ausgaben. Kosten nach betriebswirtschaftlicher Definition einerseits und Aufwand nach dem Steuer- und Handelsrecht andererseits können in einer Periode erheblich voneinander abweichen; beispielsweise weil nach dem Handelsrecht Wirtschaftsgüter schneller abgeschrieben werden können, als es der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (useful life) entspricht, welche für die Kostenrechnung (cost accounting) massgeblich ist. – Die Ausgaben unterscheiden sich von den Kosten meist noch stärker, und zwar insbesondere durch die kalkulatorischen Abschreibungen (imputed depreciation) und Zinsen. Entsprechendes gilt für die Begriffe Erlös, Ertrag und Einnahmen. – Siehe Accrual-Prinzip, Auslagen, Basisgewinn, Cashflow, Ertrag, Generaly Accepted Accounting Principles, Ertrag, Gewinn, Handelskosten, Herstellungskosten, Unkosten.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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