Konvertibilität (convertibility)

Auch in: EN FR

Zusage einer Zentralbank, ihr angebotene ausländische Zahlungsmittel zum Tageskurs in ihr Monopolgeld (central bank money; Basisgeld) umzutauschen. Damit bedeutet Konvertibilität einer Währung deren Freiheit von devisenzwangswirtschaftlichen Beschränkungen (foreign exchange limitations) im internationalen Zahlungsverkehr. – Bei der EZB auch gesagt von der Möglichkeit der Umwandlung von Finanzinstrumenten in Bargeld. – Siehe Bardepot, Devisenzwangswirtschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konvertibilität (convertibility)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konvertibilitat-convertibility/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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