Konvergenz, rechtliche (legal convergence)

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In Zusammenhang mit dem EU-Vertrag bestimmte Vorschriften; dazu zählt insonders die Eigenständigkeit der jeweiligen nationalen Zentralbank. – Siehe Konvergenz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konvergenz, rechtliche (legal convergence)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konvergenz-rechtliche-legal-convergence/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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