Kontensperre auch Kontensperrung (account blocking)

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann gemäss § 6a KWG bei Verdacht der Terrorismus- Finanzierung (terrorist financing: the processing of funds to sponsor or facilitate terrorist activity) oder im Falle unerlaubt betriebener Finanzdienstleistungsgeschäfte die Sperre entsprechender Konten verfügen. – Siehe Beobachtungsvermerk, Bestandskraft, Inkasso-Stelle, Kontenabrufverfahren, Kontenoffenlegung. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 208 f. (Konten eines Studenten syrischer Herkunft mit deutschem Pass werden eingefroren; die Klage des Mannes gegen die Blockierung wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgewiesen [diese Tatsache nicht im Bericht der Bafin]) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kontensperre auch Kontensperrung (account blocking)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kontensperre-auch-kontensperrung-account-blocking/ (Stand: 15.10.2022).

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