In der älteren Literatur Bezeichnung dafür, dass ein Papier und vornehmlich ein Wechsel bis zur Fälligkeit im Eigenbestand gehalten wird. Eine gemässe Vereinbarung (Konservierungsklausel; preservation clause) liess sich der Besitzer des Titels – der damit ja auf eine Diskontierung, Weitergabe, Verpfändung usw. verzichtet – entsprechend vergüten. – Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Kredit-Abtretung, Subrogation, Verbriefung, Weiterverpfändung, Zession, Zweckgesellschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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