Konservierung (preservation)

Auch in: EN FR

In der älteren Literatur Bezeichnung dafür, dass ein Papier und vornehmlich ein Wechsel bis zur Fälligkeit im Eigenbestand gehalten wird. Eine gemässe Vereinbarung (Konservierungsklausel; preservation clause) liess sich der Besitzer des Titels – der damit ja auf eine Diskontierung, Weitergabe, Verpfändung usw. verzichtet – entsprechend vergüten. – Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Kredit-Abtretung, Subrogation, Verbriefung, Weiterverpfändung, Zession, Zweckgesellschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konservierung (preservation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konservierung-preservation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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