Frühere deutsche juristische Bezeichnung für Insolvenz (inability to discharge debts as they come due). – Auch heute noch umgangssprachlich gesagt vom völligen Niedergang eines Unternehmens oder eines Staates im Sinne von Bankrott, Pleite, Zusammenbruch, Ruin. – Siehe Debitmasse, Finanzonkologe, Inrotulationsgeld, Insolvenzkosten, Lokations-Urteil, Manifestierung, Masse, Paritätsvorbehalt, Pleitegeier, Spieler-Pleite, Vorrangregel, unbedingte.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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