Konkurs (bankruptcy)

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Frühere deutsche juristische Bezeichnung für Insolvenz (inability to discharge debts as they come due). – Auch heute noch umgangssprachlich gesagt vom völligen Niedergang eines Unternehmens oder eines Staates im Sinne von Bankrott, Pleite, Zusammenbruch, Ruin. – Siehe Debitmasse, Finanzonkologe, Inrotulationsgeld, Insolvenzkosten, Lokations-Urteil, Manifestierung, Masse, Paritätsvorbehalt, Pleitegeier, Spieler-Pleite, Vorrangregel, unbedingte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konkurs (bankruptcy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konkurs-bankruptcy/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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