Konferenz der Versicherungs-Aufsichtsbehörden (Conference of Insurance Supervisory Authorities, CIS)

Auch in: FI

Im Jahr 1958 eingesetztes Gremium mit dem Ziel der aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs. Ein ausführliches Regel- und Verfahrenswerk wurde zu diesem Zweck erarbeitet. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Konferenz der Versicherungs-Aufsichtsbehörden (Conference of Insurance Supervisory Authorities, CIS)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/konferenz-der-versicherungs-aufsichtsbehorden-conference-of-insurance-supervisory-authorities-cis/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite