Wenn nicht anders definiert, so bezieht sich dies auf die Bedingungen des Internationalen Währungsfonds an Staaten, welche dessen Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu zählen in erster Linie Auflagen (conditions) hinsichtlich – der Staatsausgaben, – der Geldmenge und – seit etwa 1980 auch mehr und mehr in Bezug auf das politische Umfeld (political environment) sowie – das wirtschaftliche Rahmenwerk (Wirtschaftsstruktur; economic framework) des Empfängerlandes. – Die vom IWF verlangten Reformen an in Not geratene Länder führten in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass man die Ursache von volkswirtschaftlichen Verwerfungen nicht in einer oft jahrzehntelangen eigenen fehlerhaften Politik suchte. Vielmehr wurden notwendige Schritte zur Gesundung, die fast immer auch eine Einschränkung des schuldenfinanzierten Konsums (debt-financed consumption) mit sich brachten, nunmehr den Auflagen des IMF zugeschrieben. Konditionalität wurde auf diese Weise häufig zu einem Synonym für Bevormundung (dictation) durch den IMF. Auf der anderen Seite verstärkten sich seitens des Geberländer die Klagen über die offenbar unzulängliche Konditionalität. Denn oft genug versickerten die vom IMF bereitgestellten Hilfen in korrupten Schichten des aufgeblähten Staatsapparates (inflated apparatus of state) der Empfängerländer und wurden dort in den Luxuskonsum geleitet. – Siehe Bail-out, Geldheimat, Rettungsroutine, Sicherheitsnetz, globales, Verfassungsartikel eins.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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