Bei allfälligen Streitigkeiten über die Zuständigkeit verschiedener Behörden bei der direkten Beaufsichtigung von Finanzinstituten in Deutschland – praktisch: Deutsche Bundesbank und Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht – entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht. Nach herrschender Meinung gilt dies auch für allfällige Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der EZB als Aufsichtsbehörde für Grossbanken. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Fragmentierung, aufsichtliche, Regulierungswut, Überregulierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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