Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher (clash between prudential authorities)

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Bei allfälligen Streitigkeiten über die Zuständigkeit verschiedener Behörden bei der direkten Beaufsichtigung von Finanzinstituten in Deutschland – praktisch: Deutsche Bundesbank und Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht – entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht. Nach herrschender Meinung gilt dies auch für allfällige Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der EZB als Aufsichtsbehörde für Grossbanken. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Fragmentierung, aufsichtliche, Regulierungswut, Überregulierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher (clash between prudential authorities)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kompetenz-konflikt-aufsichtsrechtlicher-clash-between-prudential-authorities/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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