Kommission (commission)

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Die Vergütung, die ein Finanzdienstleister dem Kunden in Rechnung stellt (remuneration for services rendered by a financial institute on behalf of the customer) und im Normalfall vom laufenden Konto abbucht; im Geschäftsverkehr mit Provision gleichgesetzt und oft auch Entgelt genannt. – Ein Negativzins, das heisst: eine in regelmässigen Terminen vorgenommene Minderung des bei einer Bank eingelegten Kapitals. – Früher auch die jährliche Zahlung an einen Geistlichen, der nicht ordentlich und ständig (IN TITULUM), sondern nur fürsorglich und widerruflich (IN COMMENDAM) in ein Amt eingewiesen wurde. Mit der Zahlung (auch Kommendegeld [commandery payment] genannt; Kommende = hier: die vorläufige Übertragung eines Amtes) verlängerte sich im Regelfall die vorübergehende, vertretungsweise Bestallung um ein weiteres Jahr. – Kurzbenennung für die Europäische Kommission (European Commission) in Brüssel als die Exekutive der EU. – Siehe All-in-Fee, Disagio, Entgelt, Geschäfte, provisionsabhängige, Handelskosten, Negativzins, Prämie, Salär.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kommission (commission)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kommission-commission/ (Stand: 15.10.2022).

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