Kleinstversicherer (micro insurance firm)

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Eine Versicherung, die – aufgrund festgelegter Geschäftspolitik lediglich eine bestimmte Gruppe (etwa: Reisbauern) bezielt oder – wegen zu geringer Nachfrage nach Versicherungsleistungen auf eine nur geringe Anzahl von Versicherungsnehmern (policyholders) beschränkt bleibt. – Diese, in Ländern der sog. Dritten Welt häufig anzutreffenden – und von wohlmeinenden Gruppen in Industriestaaten befürwortete – Institute sind erfahrungsgemäss leicht von (betrügerisch herbeigeführter) Insolvenz bedroht, zumal dann, wenn keine Aufsichtsbehörde in dem betreffenden Staat die Geschäftstätigkeit überwacht. – Siehe Aufsicht, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvertrag. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 64 (Runder Tisch zur Kleinstversicherern in der Dritten Welt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kleinstversicherer (micro insurance firm)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kleinstversicherer-micro-insurance-firm/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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