Abgabe der Glaubensangehörigen direkt an die Ortskirchengemeinde auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer von der jeweiligen Vertreterversammlung bestimmten Richtschnur; zu unterscheiden von der Kirchensteuer (church tax), deren Erträgnis zunächst die an die jeweilige Oberbehörde (Landeskirche, Diözese) fliesst. – Früher eine Zahlung in Bargeld an die Kirche zur Ablösung der in Deutschland seit dem 9. Jht. geltenden Zehntabgabe in Naturalien. – Einmalige Zahlung an eine Ortskirchengemeinde von Zuzüglern, manchmal verbunden mit einem gekennzeichneten Sitzplatz im Kirchengebäude, dann auch Platzgeld, Bankgeld und Sitzgeld genannt. – Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Anzugsgeld, Kathedralgeld, Kerzengeld, Obvention, Opfergeld, Peterspfennig, Platzgeld, Prokurationsgeld, Stolgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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