Kirchgeld (church fee)

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Abgabe der Glaubensangehörigen direkt an die Ortskirchengemeinde auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer von der jeweiligen Vertreterversammlung bestimmten Richtschnur; zu unterscheiden von der Kirchensteuer (church tax), deren Erträgnis zunächst die an die jeweilige Oberbehörde (Landeskirche, Diözese) fliesst. – Früher eine Zahlung in Bargeld an die Kirche zur Ablösung der in Deutschland seit dem 9. Jht. geltenden Zehntabgabe in Naturalien. – Einmalige Zahlung an eine Ortskirchengemeinde von Zuzüglern, manchmal verbunden mit einem gekennzeichneten Sitzplatz im Kirchengebäude, dann auch Platzgeld, Bankgeld und Sitzgeld genannt. – Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Anzugsgeld, Kathedralgeld, Kerzengeld, Obvention, Opfergeld, Peterspfennig, Platzgeld, Prokurationsgeld, Stolgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kirchgeld (church fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kirchgeld-church-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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