Kaufpreis-(Teil)Stundung (deferred purchase price, DPP)

Auch in: HU

Vor allem bei einem Unternehmenskauf übliche Finanzierungsform, bei der ein Teil des vereinbarten Preises erst nach der Übernahme durch den Erwerber beglichen werden muss (a payment mechanism whereby a portion of the purchase price is not paid up-front, but later). Hauptzweck solcher Vereinbarungen ist es, dem neuen Eigentümer die Gelegenheit zu bieten, sich von der Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überzeugen (the DPP is used to reflect a post-sale fluctuation in the value of the assets transferred). – Siehe Earn-out Klausel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kaufpreis-(Teil)Stundung (deferred purchase price, DPP)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kaufpreis-teilstundung-deferred-purchase-price-dpp/ (Stand: 15.10.2022).

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