Kaufkraft (purchasing power)

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Die Fähigkeit einer Geldeinheit, eine bestimmte Menge von Gütern (Waren und Dienstleistungen) am Markt zu erwerben; in älteren Veröffentlichungen auch Zahlkraft genannt. – Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage (aggregate demand), die dem Angebot gegenübertritt. Die Kaufkraft in diesem Sinne wird im wesentlichen bestimmt (is largely determined) durch die ausbezahlten Löhne und Gehälter. – Siehe Assignaten, Deflations-Spirale, Geldwert, Geldwertstabilität, Inflation, Leitwährung, Preisindex der Lebenshaltung, Sparquote, Valorisationsklage.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kaufkraft (purchasing power)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kaufkraft-purchasing-power/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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