Bezahlung des herrschaftlichen Beamten, dem früher die Verwaltung des Getreidespeichers (Kastens) oblag. – Zu den Aufgaben des Kasterns (grain steward) gehörte in der Regel auch die Kontrolle der Abgaben (tithe; Zehnten) der fronpflichtigen Bauern sowie geeignete Massnahmen zur Geringhaltung der Kastenschwendung (= Schwund) aus dem Getreidespeicher, in erster Linie durch Unterschleif (peculation), Mäusefrass (damage done by mice) und unsachgemässe Lagerung (inappropriate storage). – Siehe Katzengeld, Mäusefanggeld, Rabenfanggeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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