Kassensturz (cashing-up)

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Prüfung der Kassenbestände und Abgleich mit den Rechnungsunterlagen (Kassenbücher) in einem Unternehmen oder bei einer öffentlichen Stelle. Aufgrund des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit Computerisierung (computerisation) der Geldgeschäfte ist der Kassensturz heute in der Regel nur noch von minderer Bedeutung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kassensturz (cashing-up)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kassensturz-cashing-up/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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