In älteren Dokumenten der Betrag, zu dem eine fremde Währung (Münze, Wechsel) beim Eintrag in das Kassenbuch angesetzt wird. In der Regel vereinbarte man in Verträgen der Kassenfuss; sonst wurde der Wechselkurs der führenden Devisenbörse zugrunde gelegt. – Siehe Devisenhandel, Devisenkurs, Münzcommis, Wechselkurs.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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