Kassenfuss (conversion rate)

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In älteren Dokumenten der Betrag, zu dem eine fremde Währung (Münze, Wechsel) beim Eintrag in das Kassenbuch angesetzt wird. In der Regel vereinbarte man in Verträgen der Kassenfuss; sonst wurde der Wechselkurs der führenden Devisenbörse zugrunde gelegt. – Siehe Devisenhandel, Devisenkurs, Münzcommis, Wechselkurs.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kassenfuss (conversion rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kassenfuss-conversion-rate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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