Kassamarkt (spot market, cash market)

Auch in: EN EL FR

Allgemein jede Transaktion, deren Erfüllung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses erfolgt, wie etwa das Wechseln von heimischem Geld in eine Fremdwährung (xeno currency). – Im besonderen an der Börse: Lieferung und Bezahlung der umgesetzten Stücke muss sofort, spätestens aber innert zweier (Börsen)Tage nach Geschäftsabschluss erfolgen. Im Gegensatz dazu werden im Terminmarkt regelmässig Kontrakte zur zukünftigen Lieferung gehandelt. – Manchmal ist damit auch (etwas verwirrend) der Markt für langfristige Darlehn und Kapitalanlagen gemeint, wobei die Geschäfte zu einem jetzt vereinbarten festen Kurs (Kassakurs) abgewickelt werden. – Siehe Kassa-Instrument, Lokomarkt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kassamarkt (spot market, cash market)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kassamarkt-spot-market-cash-market/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite