Allgemein jede Transaktion, deren Erfüllung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses erfolgt, wie etwa das Wechseln von heimischem Geld in eine Fremdwährung (xeno currency). – Im besonderen an der Börse: Lieferung und Bezahlung der umgesetzten Stücke muss sofort, spätestens aber innert zweier (Börsen)Tage nach Geschäftsabschluss erfolgen. Im Gegensatz dazu werden im Terminmarkt regelmässig Kontrakte zur zukünftigen Lieferung gehandelt. – Manchmal ist damit auch (etwas verwirrend) der Markt für langfristige Darlehn und Kapitalanlagen gemeint, wobei die Geschäfte zu einem jetzt vereinbarten festen Kurs (Kassakurs) abgewickelt werden. – Siehe Kassa-Instrument, Lokomarkt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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