Die Bewahrung des Wertes eines auf Geldeinheiten bezogenen (denominierten; denominated) Vermögensgegenstandes. Dies kann umfassend, für alle geltend lediglich durch Geldwertstabilität erreicht werden, nämlich durch Erhaltung der Masstab-Eigenschaft des Geldes. – Die Gewähr, dass die Rechtsordnung das Privateigentum von Anlegern im eigenen Land auch gegen Mehrheitsbeschlüsse in jederart öffentlichen Gremien beschützt. – Sicherung von im Ausland getätigten Investitionen heimischer Unternehmen vor Schikanen aller Art bis hin zur Enteignung (dispossession). Die Erfahrung hat gezeigt, dass besser als jedes zwischenstaatliche Kapitalschutz-Abkommen (investment protection agreement) die kapitalmässige Verflechtung (cross-ownership, capital interlocking, financial intertwinning) von Volkswirtschaften vor den Hindernisse und Beeinträchtigungen fremdländischer Investoren schützt. – Bei einem strukturierten Finanzprodukt der Betrag, der in jedem Fall zurückbezahlt wird, und zwar unabhängig von der Preisentwicklung des Basiswertes. – Siehe Anleihe, inflationsgeschützte, Betreibermodell, Geldwertstabilität, Inflations-Ausgleich, Inflationsschutz, Kapitalgarantie, Kapitalstrom-Paradoxon, Kapitalverflechtung, Preisstabilität.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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