Kämmerei, Kammer sowie Tresor, Tresorerie und Ärarium (treasure chamber, finance department)

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In der älteren Literatur Bezeichnung für die Geld- und Vermögensverwaltung einer öffentlichen Stelle oder eines Kirchenbezirks, etwa Bistum oder Landeskirche. – Kämmerer (chamberlain, treasurer) ist der mit der Verwaltung der Finanzen betraute (obere) Beamte. – Siehe Defterdar, Hypogäum, Schatzkammer, Staatsschatz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kämmerei, Kammer sowie Tresor, Tresorerie und Ärarium (treasure chamber, finance department)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kammerei-kammer-sowie-tresor-tresorerie-und-ararium-treasure-chamber-finance-department/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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