Geschäfte an der Börse am letzten Handelstag des Jahres, in der Regel am Vormittag des 31. Dezember (Silvester; (New Year’s Eve). Erfahrungsgemäss kommt es an diesem Tag aus verschiedenen Gründen (bilanzpolitische, steuerliche Motive; aims of accounting or tax payment policy) zu auffallenden Kurssprüngen. Die Handelsüberwachungsstelle der jeweiligen Börse sowie auch die Aufsichtsbehörden haben dieser Erscheinung in den letzten Jahren erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet. – Siehe Kalender-Effekt, Ultimo-Factoring, Weihnachts-Belebung. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 186 (Verdacht auf Marktmanipulation).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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