Inverzugsetzung (notice of default)

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Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gemäss Art. 126 AEUV die Aufforderung an ein Mitglied mit übermassigem Defizit, den Schuldenstand innert einer vorgegebenen Frist zu mindern. Bei Nichtbefolgung können Strafmassnahmen gegen das Mitglied angewendet werden. – Siehe Bailout, Blame game, ClubMed, Schattenstaat, Solidarität, finanzielle, Stabilisierungsmechanismus, europäischer, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Grundfehler, Semester, europäisches, Staatsverschuldung, Wirkungen, Statistikbehörde, Transferunion, Verfassungsartikel eins, Verschuldung-Produktivität-Verkettung, Verschuldungsgrenze, Wachstum-SchuldenTatsache, geschichtliche. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2013, S. 71 ff. (neue Entscheidungen zu Defizitverfahren; in Anm. 1 Beschreibung des
Verfahrensverlaufs bei Inverzugsetzung.)

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Inverzugsetzung (notice of default)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/inverzugsetzung-notice-of-default/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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