Allgemein eine – in der Regel vom Staat, von einem Unternehmen oder von einem Branchenverband eingerichtete – Vermögensmasse, aus deren Ertrag erwerbsunfähige Personen eine Rente erhalten. – Im besonderen der durch Reichsgesetz 1873 in Deutschland begründete Fonds, um Ansprüche der Kriegsteilnehmer (belligerents) daraus zu speisen. Die Vermögenspflege (asset management) dieses Reichsinvalidenfonds war Anlass vieler zeitgenössischer Klagen. – Siehe Nebenfonds.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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