Invalidenfonds (disability fund [for belligerents])

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Allgemein eine – in der Regel vom Staat, von einem Unternehmen oder von einem Branchenverband eingerichtete – Vermögensmasse, aus deren Ertrag erwerbsunfähige Personen eine Rente erhalten. – Im besonderen der durch Reichsgesetz 1873 in Deutschland begründete Fonds, um Ansprüche der Kriegsteilnehmer (belligerents) daraus zu speisen. Die Vermögenspflege (asset management) dieses Reichsinvalidenfonds war Anlass vieler zeitgenössischer Klagen. – Siehe Nebenfonds.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Invalidenfonds (disability fund [for belligerents])“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/invalidenfonds-disability-fund-for-belligerents/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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