In Bezug auf die Wirtschaft eine öffentlich-rechtlich verfasste Stelle mit Ordnungs- und Leitungsaufgaben, wie etwa die Zentralbank oder die Aufsichtsbehörde (a public-sector agency or organisation with administrative and regulatory powers in a specified field). – Siehe Entität.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/