Inhaber, eingetragener (holder of record)

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Besitzer eines Wertpapiers, der in das Verzeichnis eines Begebers aufgenommen wurde (the owner of a security that is recorded on the books of the issuing company) und dann in der Regel die fälligen Zinsen unmittelbar von dem Begeber auf sein Konto überwiesen beikommt. – Siehe Namensaktie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Inhaber, eingetragener (holder of record)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/inhaber-eingetragener-holder-of-record/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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