Informationsfreiheitsgesetz, IFG (German freedom of information act)

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Anfang 2006 in Kraft getretenes Gesetz, das jedermann gegenüber den Behörden den Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusichert. Freilich sind so viele AusnahmeRegelungen im Zuge der amtlichen Verschwiegenheits-Pflichten (official confidentiality obligations, legal nondisclosure regulations) eingebaut, dass vor allem auch über die Tätigkeit der Behörden auf dem Finanzmarkt der Zugang zu Auskünften abgelehnt werden muss. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 209 f. (Darstellung der Rechtslage; Statistik der Anträge), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 225 f. (die BaFin darf keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse [operational and business secrets] oder personenbezogene Daten Dritter [personal data of third parties] herausgeben; Klagen vor dem Verwaltungsgericht), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 219 (Auffassung der BaFin wird durch Gerichte bestätigt), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 249 f. (Anfragen bei der BaFin nach dem IFG), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 262 f. (Gerichte zwingen die BaFin zur Vorlage von Dokumenten; Stand der Rechtslage), Jahresbericht 2012 der BaFin, S: 229 ff. (Rechtsunsicherheit; Klageverfahren gegen die BaFin; Statistik der Anfragen bei der BaFin); Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 57 (Rechtsfragen; Statistik) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Informationsfreiheitsgesetz, IFG (German freedom of information act)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-german-freedom-of-information-act/ (Stand: 15.10.2022).

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