Incremental Risk Charge, IRC (so auch im Deutschen gesagt)

Vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagene Neuregelung zur Unterlegung besonderer Marktrisiken. Danach sollen die Banken Eigenmittel für Ausfall-, Migrations-, Kreditspread- und Aktienkursrisiken vorhalten. Als Berechnungsgrundlage sollen deutlich verschärfte Modellannahmen unterstellt werden, d.h. ein 99,9-prozentiges Konfidenzniveau, ein einjähriger Kapitalhorizont und produktbezogene Haltedauern von mindestens drei Monaten . – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 50 (Vorschläge des BCBS).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Incremental Risk Charge, IRC (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/incremental-risk-charge-irc-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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