Immobilisierung (immobilisation)

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Die Einlagerung von greifbaren, aufbewahrungsfähigen (suitable for storage) Finanzinstrumenten – in erster Linie in Papierform vorliegende Aktien und Anleihen – in ein Depot, so dass Zubuchungen und Abbuchungen nicht mehr durch Austausch der Dokumente erfolgen muss, sondern im reinen Verrechnungsverkehr stattfinden kann (the placement of physical documents for financial instruments in a common depository or a central securities depository so that succeeding transfers can be made by book entry: by debiting and crediting the respective holders’ accounts at the depository). – Siehe Dematerialisierung, Depotstelle, Verwahrstelle, Zentralverwahrer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Immobilisierung (immobilisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/immobilisierung-immobilisation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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