Im gesamten damaligen Deutschen Reich gemäss dem Kriegssteuergesetz vom 2. Dezember 1427 zu zahlende Abgabe (war tax; Kriegssteuer, Hostilitium), um den Hussiten entgegenzutreten. Die Hussiten waren eine ursprünglich religiöse, nach Johannes Hus [1369-1415] benannte Reformbewegung, aus der heraus sich ein mit bis dahin kaum bekannter rücksichtsloser Gewalt vorgehendes tschechisches Angriffsheer bildeten. – Die Hussitenkriege (1419-1436) warfen die ökonomische Entwicklung in vielen Gegenden Deutschlands um mehr als ein Jahrhundert zurück. Denn die Hussiten brannten nicht nur die Gebäude und Kirchen nieder. Sie zerstörten auch blindwütig und schonungslos sämtliche Infrastruktureinrichtungen, wie Brunnen, Stege, Übergänge, Brücken, dazu auch Wasserschutzeinrichtungen wie Wehren, Dämme, Stauwerke und Schleusen. – Siehe Brandschatzgeld, Dänengeld, Defensionergeld, Freikaufgeld, Friedensgeld, Heeresgeld, Infrastruktur, Kriegsanleihe, Ranzion, Satisfaktionsgeld, Superindukt, Tribut, Türkengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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