Allgemein das Entgelt für eine Leistung, die grundsätzlich nicht nach dem Zeitaufwand (time exposure, expenditure of time) berechnet wird. – Im besonderen die Bezahlung für erbrachte Dienstleistungen seitens freiberuflich (free-lance) tätiger Anbieter, wie etwa Künstler, Nachhilfelehrer (private tutors) Fürsprecher (legal advisers; Rechtsanwälte, Advokaten), Architekten, Ärzte und Berater. – Für Ärzte und Rechtsanwälte besteht in Deutschland jeweils eine die Höhe des Honorars regelnde Gebührenordnung (scale of charges and fees). – Siehe Bonus, Deserviten, Gebühren, Handschlag, goldener, Salär, Stipendium, Tantieme, Vergütung, Zahlung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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