Honorar (fee, renumeration)

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Allgemein das Entgelt für eine Leistung, die grundsätzlich nicht nach dem Zeitaufwand (time exposure, expenditure of time) berechnet wird. – Im besonderen die Bezahlung für erbrachte Dienstleistungen seitens freiberuflich (free-lance) tätiger Anbieter, wie etwa Künstler, Nachhilfelehrer (private tutors) Fürsprecher (legal advisers; Rechtsanwälte, Advokaten), Architekten, Ärzte und Berater. – Für Ärzte und Rechtsanwälte besteht in Deutschland jeweils eine die Höhe des Honorars regelnde Gebührenordnung (scale of charges and fees). – Siehe Bonus, Deserviten, Gebühren, Handschlag, goldener, Salär, Stipendium, Tantieme, Vergütung, Zahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Honorar (fee, renumeration)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/honorar-fee-renumeration/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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