Hilfeersuchen, ständiges (standing request of assistance)

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Im Aufsichtsrecht die Möglichkeit einer nationalen Aufsichtsbehörde, mit der Überwachung eines im Ausland ansässigen heimischen Instituts die dort zuständige Behörde zu beauftragen. – Siehe Aufsichtsplanung, gemeinsame. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 67 (einzelne Abkommen), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 71 (weitere Amtshilfe-Abkommen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Hilfeersuchen, ständiges (standing request of assistance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/hilfeersuchen-standiges-standing-request-of-assistance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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