Hard claim (so auch im Deutschen gesagt, seltener Unverhandelbares)

Eine Schuld, über die sich keineswegs diskutieren lässt; und der Schuldner kann den fordernden Gläubiger – den Liquidanten in der älteren Finanzsprache – auch nicht dazu bewegen, auf die Zahlung zu warten. – Gesamthaft gesehen sind alle Kredite der Banken Hard claims; schon deswegen, weil sich eine Institut aus organisatorischen Gründen nicht in Verhandlungen mit Tausenden von Kreditnehmern verlieren kann, die gewährte Darlehn nicht zurückzahlen wollen bzw. vereinbarte Kreditverträge nicht einzuhalten gedenken. – Siehe Einzug, Feilschen, Kunde, fauler, Ziel.

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Merk, G. (Hrsg.): „Hard claim (so auch im Deutschen gesagt, seltener Unverhandelbares)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/hard-claim-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-unverhandelbares/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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