Der Preis, zu dem frisch ausgegebene Wertpapiere dem Publikum angeboten werden. Bei Aktien muss dies laut gesetzlicher Vorschrift in Deutschland mindestens der Nennbetrag der Aktie (pari; at par) sein. Es darf aber wohl ein Preis über dem Nennwert (Agio) gesetzt werden; eine solche ÜberpariEmission (above par emission) ist nach § 9 AktG gestattet. – Schuldverschreibungen werden oft mit einem Abschlag (Emissions-Disagio; bond discount) von bis zu drei Prozent zum Anreiz der Käufer ausgegeben. – Bei Fondsanteilen wird häufig das Aufgeld hinzugerechnet; der Ausgabepreis liegt daher dann über dem Kurs. – Siehe All-in-Fee, Bookbuilding, Eigenemission, Emissionsrendite, Kursschwelle, Mehrzuteilungs-Option, Roadshow, Schadensersatzpflicht, Tap, Zweitplazierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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