Doppelwährung (double standard, bimetallism)

Von einer Geldverfassung gesagt, in der – sowohl Münzen aus Gold als auch aus Silber eingeführt sind, und – bei der darüber hinaus zwischen den beiden Edelmetallen auch ein bestimmtes Wertverhältnis (die Wertrelation; value ratio) gesetzlich festgelegt ist. – Fehlt bei gleichzeitiger Verwendung von Gold und Silber ein derartig gesetzlich vorgeschriebenes Wertverhältnis, so spricht man auch von einer Parallelwährung (parallel [metal] currency). – Siehe Greshamsches Gesetz, Währung, Zahlungsmittel.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Doppelwährung (double standard, bimetallism)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/doppelwahrung-double-standard-bimetallism/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite