Direktinvestition

Eine Direktinvestition ist eine grenzüberschreitende Beteiligung an Kapital und Rücklagen eines Unternehmens, einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte, die eine dauerhafte unternehmerische Einflussbeziehung erkennen lässt. Nach der im Bericht verwendeten statistischen Abgrenzung müssen dem Kapitalgeber unmittelbar mindestens 10 Prozent oder mittelbar und unmittelbar zusammen mehr als 50 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte zuzurechnen sein. Direktinvestitionsbestände umfassen Beteiligungskapital und konzerninterne Kredite.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 85. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Direktinvestition“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/direktinvestition/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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