Heimisches Geld in den Händen von Gebietsfremden bzw. ausländisches Geld im Besitz von Gebietsansässigen. – Devisen können nicht nur in Form von Bargeld – dann banksprachlich: Sorten genannt – bestehen, sondern als Forderungen in Fremdwährung, Guthaben bei ausländischen Banken, Schecks, Überweisungen und Wechseln. – Siehe Abschlag, Bardevisen, Denominierung, Devisenmarkt, Zahlungsmitteläquivalente. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Statistik”, Unterrubrik “Konsolidierter Ausweis des Eurosystems” im jeweiligen Monatsbericht der EZB zu den Fremdwährungs-Forderungen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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