Ausübung (exercise)

Auch in: EN FR

Wenn – der Käufer einer Kaufoption (Call) die Lieferung der einer Option zugrunde liegenden Termin-Kaufposition oder – der Käufer einer Verkaufsoption (Put) die Verkaufsposition entgegennimmt (calling up the rights granted to the owner of an option contract. In the case of a call, the option owner buys the underlying asset; in the case of a put, the option owner sells the underlying asset). – In der Regel können nur Optionskäufer Optionen ausüben; die Optionsverkäufer als Stillhalter nehmen grundsätzlich eine passive Rolle ein. – Siehe Option, Rohstoff-Terminvertrag..

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ausübung (exercise)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ausubung-exercise/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com