Alias-Verfahren im Zahlungsverkehr

Beim Alias-Verfahren wird eine leicht merkbare, im Alltag verwendete Kennung, etwa eine Mobilfunknummer, mit der eigentlichen Zahlungsadresse verknüpft. Zahlungen können dadurch initiiert werden, ohne dass der Zahlende eine technische Kontokennung unmittelbar eingeben muss. Für den digitalen Euro ist das Alias-Verfahren als einer von mehreren Initiierungswegen vorgesehen. Es soll zusammen mit anderen Zugangswegen wie kontaktlosen NFC-Zahlungen eine möglichst einheitliche Nutzererfahrung in unterschiedlichen Zahlungssituationen ermöglichen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 72. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Alias-Verfahren im Zahlungsverkehr“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/alias-verfahren-im-zahlungsverkehr/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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