Anteil an einer Gesellschaft, der bestimmte Sonderrechte mit sich bringt. In der Regel besitzt ein Staat diese besonderen Aktien. In Europa – ausser Deutschland – betrifft dies zumeist ehemalige Staatsunternehmen, die in Privatbesitz überführt wurden (were transferred in private ownership). In der Regel verhindert hier die goldene Aktie, dass einzelne Aktionäre ihren Anteil an der Gesellschaft über einen gewissen Schwellenwert hinaus ausbauen (the golden share prevents another shareholder from increasing its stake above a certain threshold).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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