Aktie, goldene (golden share)

Auch in: EN IT

Anteil an einer Gesellschaft, der bestimmte Sonderrechte mit sich bringt. In der Regel besitzt ein Staat diese besonderen Aktien. In Europa – ausser Deutschland – betrifft dies zumeist ehemalige Staatsunternehmen, die in Privatbesitz überführt wurden (were transferred in private ownership). In der Regel verhindert hier die goldene Aktie, dass einzelne Aktionäre ihren Anteil an der Gesellschaft über einen gewissen Schwellenwert hinaus ausbauen (the golden share prevents another shareholder from increasing its stake above a certain threshold).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aktie, goldene (golden share)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aktie-goldene-golden-share/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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