Abwicklungsabteilung (settlement department).

Wenn nicht anders definiert, die bei einem Finanzdienstleister zuständige Arbeitsgruppe, welche Optionsverträge rechtlich begutachtet und die aus dem Übereinkommen fliessenden Risiken eindeutig bewertet. Weil hier aufgrund zeitlich längerer Bearbeitungszeiten bzw. oft auch mangelnder Durchsicht der tatsächlichen Risikolage die Gefahr notleidender Engagements sehr hoch ist, wenden die Aufsichtsbehörden den Abwicklungsvorgängen ein besonderes Augenmerk zu. – Siehe Derivat, Option, Risiko. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 14 f. (koordinierte Massnahmen der Aufsichtsbehörden).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abwicklungsabteilung (settlement department).“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abwicklungsabteilung-settlement-department/ (Stand: 23.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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