Abschreckung, aufsichtsrechtliche (supervisory deterrence)

Auch in: EN FR

Der Vorwurf an den Gesetzgeber (legislator, law-giver) und an die Aufsichtsbehörden, sie würden durch bürokratische Überfülle (bureaucratic overkill) vor allem Börsenzugänge erschweren. Verlangt wird in diesem Zusammenhang, Börsensegmente mit deutlich niedrigerer Regulierungsdichte zu ermöglichen. – Andererseits aber überhäuft man die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich mit heftigen Vorwürfen, wenn in Deutschland im Börsensegment Freiverkehr eine Aktie in unangenehmer Weise in Erscheinung tritt. – Siehe Anlegerschutz, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Beaufsichtigung, vollständige, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Managed Bank, Moral Suasion, Regulierungswut, Sarbanes-Oxley Act, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abschreckung, aufsichtsrechtliche (supervisory deterrence)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abschreckung-aufsichtsrechtliche-supervisory-deterrence/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite