Abgabenquote (tax and contribution ratio)

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Der gesamthafte Anteil an Abgaben (Steuern und Sozialbeitrage; taxes and tax-like payments), die ein Unternehmen oder ein Privathaushalt an den Staat zu entrichten hat. Die Quote in der Berechnung Total der Abgaben zum Bruttoinlandsprodukt lag im Jahr 2010 in Deutschland bei rund 40 Prozent. – Mit wachsendem Entwicklungsstand einer Volkswirtschaft steigt dieser Anteil, weil auch die Anforderungen an die staatlichen Aufgaben wachsen. – Siehe Drittgattingeld, SozialstaatFalle, Steuerlastquote, Verfassungsartikel eins, Wachstum-Schulden-Tatsache, geschichtliche, Wagnersches Gesetz, Zweitgattingeld. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2008, S. 35 ff. (Abgabenquoten im Vergleich; Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abgabenquote (tax and contribution ratio)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abgabenquote-tax-and-contribution-ratio/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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