Permanent Partial Use bezeichnet die dauerhafte Nutzung des Standardansatzes für bestimmte Teile eines Kreditportfolios durch ein Institut, das grundsätzlich für den auf internen Ratings basierenden Ansatz zugelassen ist. Nach der im Bericht beschriebenen Neuregelung bezieht sich diese Möglichkeit nicht mehr auf das Gesamtportfolio, sondern auf einzelne Forderungsklassen. Technische Einzelregelungen sollen künftig stärker über die Verwaltungspraxis und europäisch konvergente Leitlinien ausgestaltet werden.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 127. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.