Aktivrente

Die Aktivrente ist ein steuerliches Förderkonzept für abhängig Beschäftigte, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Ziel ist es, die Beschäftigung älterer Menschen durch einen finanziellen Anreiz zu erhöhen. Der Bericht weist darauf hin, dass ein Teil der Begünstigten ohnehin weitergearbeitet hätte; dadurch können erhebliche Mitnahmeeffekte entstehen. Zudem erhöht eine solche Sonderregel die Komplexität des Steuerrechts, und finanzielle Anreize sind nach den angeführten Befunden nicht stets der entscheidende Grund für eine Weiterbeschäftigung.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – November 2025 , 20.11.2025 , PDF-S. 141. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/969648/referenceDoc/b08c373c873670dde8fd3a45c47f1c2f.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aktivrente“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aktivrente/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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