Als Gewerbeimmobilien beziehungsweise Immobilien zu Nichtwohnzwecken gelten nach der im Bericht zitierten Abgrenzung Immobilien, die ihre Eigentümer zur Ausübung ihres Geschäfts, ihres Geschäftsgegenstands oder ihrer Tätigkeit nutzen. Dazu können neben Büro- und Einzelhandelsflächen etwa Industrie- und Logistikgebäude, Hotels und Gastronomieflächen gehören. Der neue deutsche Gewerbeimmobilienpreisindex erfasst wegen der verfügbaren Fallzahlen allerdings nur Büro, Einzelhandel und Mehrfamilienhäuser im Eigentum von Unternehmen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Mai 2026 , 21.05.2026 , PDF-S. 112. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/994554/referenceDoc/1848f70c0a75eca85670941b7b2518f9.