Wiederbeschaffungspreis

Der Wiederbeschaffungspreis ist der Betrag, der gezahlt werden müsste, wenn ein Anlagegut zum jeweiligen Berichtszeitpunkt neu angeschafft würde. Anlagegüter werden dabei mit den Preisen der betreffenden Berichtsperiode bewertet. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dienen Wiederbeschaffungspreise unter anderem zur Ermittlung der Abschreibungen. Steigen beispielsweise die Baukosten, erhöhen sich dadurch die rechnerischen Wiederbeschaffungskosten von Wohnimmobilien und damit der ausgewiesene kalkulatorische Wertverlust des Immobilienkapitals.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juni 2026 , 18.06.2026 , PDF-S. 60. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/998608/referenceDoc/64e67324481c1983aed9dbd415327e5e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wiederbeschaffungspreis“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wiederbeschaffungspreis/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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