Das Meistbegünstigungsprinzip ist ein Grundsatz der regelbasierten multilateralen Handelsordnung. Danach sollen Handelsvorteile, die ein WTO-Mitglied einem anderen gewährt, grundsätzlich allen Mitgliedern zugutekommen. Das Prinzip dient damit einer offenen und nicht diskriminierenden Behandlung im internationalen Handel. Präferenzzölle aus WTO-kompatiblen Handelsabkommen bilden zulässige Ausnahmen. Der Bericht betont, dass trotz neuer einseitiger Zusatzzölle weiterhin ein großer Teil des Welthandels nach den Regeln des WTO-Rahmens abgewickelt wird.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 72. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.