Rekognitionsgeld (notarisation fee; ship charge)

Auch in: EN

Eine frühere Zahlung, die bei Beglaubigung von Dokumenten zu entrichten war. – Eine Abgabe, die Schiffen beim Befahren bestimmter Flüsse auferlegt wurde. – Siehe Furtgeld, Octroi, Rheinoctroi, Schleusengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Rekognitionsgeld (notarisation fee; ship charge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/rekognitionsgeld-notarisation-fee-ship-charge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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